Die Vergütungsordnung zum Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) regelt auch 2008 und 2009 die Eingruppierung der Angestellten im Öffentlichen Dienst. Die Vergütungsordnung Anlage 1a enthält die Vergütungsgruppen (Vergütungsgruppe BAT I bis BAT X) und Tätigkeitsbeschreibungen für den Allgemeinen Teil (der Verwaltung) und die Vergütungsordnung Anlage 1b zum BAT enthält die Vergütungsgruppen (KR I bis KR XIII) und Tätigkeitsbeschreibungen für Angestellte im Pflegedienst. In der jeweiligen Vergütungsordnung sind die Tätigkeitsmerkmale (Fallgruppen) den Vergütungsgruppen und Fallgruppen zugeordnet. Die Angestellten sind in der Vergütungsgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmale der auszuübenden Tätigkeit entsprechen.
Die Vergütungsordnung zum BAT hat auch seit dem Inkrafttreten des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVÖD) seine Aktualität behalten. Denn auf eine Entgeltordnung, die die Vergütungsordnung ablösen könnte, haben sich die Tarifvertragsparteien noch nicht einigen können. Solange aber noch keine Entgeltordnung zum TVÖD Bund oder VkA vom 01.10.2005 oder zum Tarifvertrag Länder (TV-L) vom 01.11.2006 existiert, wird die Vergütungsordnung des BAT mit den dort geregelten Tätigkeitsmerkmalen weiterhin angewendet.
Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
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